Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Im Rahmen des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) muss der Energieverbrauch von Haushaltsgeräten einheitlich kenntlich gemacht werden. Dafür wurden extra allgemein gültige Etiketten und Verbraucherinformationen eingeführt. Nicht nur die einheitliche Information der Kunden wird durch die Verordnung geregelt, auch die Vorgaben bezüglich der Eigenschaften der Geräte, insbesondere von Kühl- und Gefrierkombinationen, werden reguliert. Somit bietet sich eine bessere Informations- und Vergleichsgrundlage.