Konzessionsabgabenverordnung
Jedes Gas- und Stromunternehmen muss an die jeweilige Gemeinde sowie den Landkreis Gebühren zahlen, die so genannten Konzessionsabgaben. Diese werden als Entschädigung dafür betrachtet, dass die Energieversorger öffentliche Verkehrswege mitbenutzen und Leitungen im betreffenden Gebiet verlegen dürfen.