Gasanbieter kündigen
Durch den liberalisierten Gasmarkt ist es dem Verbraucher möglich sich selbst einen Gasanbieter zu suchen. Vielen Gaskunden ist dies gar nicht bewusst. Dabei kann es ganz einfach sein den aktuellen Versorger zu wechseln.
Wenn Sie Ihren Anbieter über ein Vergleichsportal, wie z.B. CHECK24, wechseln, kündigt der neue Gasversorger Ihren bestehenden Vertrag automatisch für Sie. Selbst kündigen müssen Sie nur, wenn Ihre Kündigungsfrist in wenigen Tagen ausläuft oder aber Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer, wenn Ihr aktueller Anbieter seine Preise erhöht hat. Der Energieversorger muss Ihnen schriftlich oder per E-Mail sowohl die Preiserhöhung als auch die Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht mitteilen.
Die Mindestvertragslaufzeit und die Länge der Kündigungsfrist können Sie im Liefervertrag ihres Gasanbieters nachlesen. Alternativ können Sie selbstverständlich auch direkt bei Ihrem Versorger nachfragen. Die Länge der Kündigungsfrist bewegt sich zwischen vier Wochen und drei Monaten. Allerdings können sie vor Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht kündigen, außer mit einem Sonderkündigungsrecht. Auch wenn Sie umziehen, können sie Ihrem Gasanbieter nur kündigen, wenn dieser Sie an Ihrer neuen Adresse nicht zum gleichen Preis beliefert.
Reichen Sie Ihre Kündigung am besten immer schriftlich ein. Denken Sie daran in dem Schreiben ihre Kundennummer anzugeben und nehmen sie gegebenenfalls Bezug auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Fordern Sie auch immer eine Kündigungsbestätigung von Ihrem Gasversorger an.