Die Heizkosten sind in Haushalten mit Gasheizung in der zurückliegenden Heizperiode gesunken. Grund ist das vergleichsweise milde Winterwetter. Wie die Internetseite get-energy.de vorrechnet, musste ein Musterhaushalt in einem Einfamilienhaus von Anfang Oktober 2011 bis Ende März 2012 rund 16.250 Kilowattstunden Energie zum Heizen einsetzen.
In den vorangegangenen Heizperioden 2010/11 sowie 2009/10 lag der Energieverbrauch des Modellhaushaltes dagegen bei je knapp 17.900 Kilowattstunden. Trotz der heftigen Kältewelle Anfang Februar ging der Heizenergiebedarf damit unterm Strich um rund neun Prozent zurück. Gleichzeitig stiegen zwar in den vergangenen zwei Jahren die Gaspreise – allerdings mit einem Plus von acht Prozent etwas weniger stark. Unterm Strich blieb dem Musterkunden damit eine geringe Einsparung: In der vergangenen Heizperiode zahlten er 1.045 Euro, im Winter vor zwei Jahren waren es dagegen noch 1.066 Euro.
Allerdings: Strenger Frost oder weiter steigende Gastarife können die Rechnung schnell ganz anders aussehen lassen. Gaskunden sollten daher schon jetzt einen Blick in ihren aktuellen Gasvertrag werfen. Etliche Tarife müssen vor Beginn der Heizperiode und des neuen Gaswirtschaftsjahres im September gekündigt werden. Je nach Kündigungsfrist kann daher eine Kündigung schon in den kommenden Monaten notwendig sein. Ein Gasanbieter Vergleich zeigt kostenlos, unkompliziert und unverbindlich, ob günstigere Tarife zur Verfügung stehen. Im Idealfall sollten sie eine Preisgarantie bieten, die die kommende Heizperiode komplett abdeckt.
Haushalte, die mit Öl heizen, mussten die Auswirkungen heftig steigender Preise bereits in den zurückliegenden Wintern schmerzhaft erfahren. Die Heizölpreise kletterten in den vergangenen zwei Jahren massiv nach oben. Die Folge: Während für den Heizenergiebedarf des Winters 2009/2010 durchschnittlich 1.034 Euro bezahlt werden mussten, waren es für den geringeren Verbrauch im vergangenen Winter satte 1.449 Euro. Das entspricht einer Kostensteigerung von 40 Prozent.
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher zu einem günstigeren Gasversorger wechseln, wenn dieser über einen eigenen Gaszähler für die Wohnung oder das Haus verfügt. Dabei muss der Nutzer in einem direkten Vertragsverhältnis zu dem derzeitigen Gaslieferanten stehen, indem dieser direkt von dem Lieferanten seine Rechnungen erhält, und diese direkt bezahlt. Mieter die ihre Gasabrechnung vom Vermieter erhalten, indem dieser den Gasverbrauch auf alle Haushalte umlegt, können nicht eigenmächtig einen anderen Gasanbieter suchen, sondern müssen den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass andere Lieferanten günstiger sind und den Vermieter bitten zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Verbraucher die sich dazu entscheiden zu einem anderen Gaslieferanten zu wechseln, können dies in der Regel sehr einfach und unkompliziert, und vollkommen ohne Risiko. Der Nutzer muss nur den Wechselauftrag für den neuen Anbieter ausfüllen und diesen zurück senden. Der neue Anbieter übernimmt dabei die Kündigung bei dem alten Versorger zum nächstmöglichen Termin, welcher sich immer nach den Kündigungsfristen des alten Anbieters richtet. In den meisten Fällen ist der Wechsel in einem Zeitraum von 6-10 Wochen erfolgt, und der Verbraucher bezieht ab diesem Zeitpunkt das Gas über den neuen Anbieter. Vorteilhaft für den Kunden ist dabei vor allem, dass bis zum Wechsel die Belieferung mit Gas gewährleistet ist, indem beide Parteien den Umstellungstermin genau festlegen.
Damit der Verbraucher günstige Tarife der einzelnen Anbieter finden kann, sollte jeder den kostenlosen Online-Vergleich nutzen. Neben den unterschiedlichen Preisen für die Gasversorgung findet jeder zudem passende Vertragslaufzeiten. Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher kurze Vertragslaufzeiten in Anspruch nehmen, die in der Regel nicht länger wie ein Jahr betragen sollten.
Mit kurzen Vertragslaufzeiten kann der Verbraucher bei etwaigen Preiserhöhungen, nach Ablauf des Vertrages, zu einem anderen Anbieter wechseln, und erhält somit weiter die Möglichkeit günstig Gas zu beziehen. Verbraucher sollten bei dem Abschluss eines neuen Vertrages zudem darauf achten, dass für die Vertragslaufzeit von circa 1 Jahr, der zu diesem Zeitpunkt garantierte Preis über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert wird. Die Kündigungsfristen für den abgeschlossenen Vertrag sollten nicht mehr wie einen Monat betragen, damit der Kunde die Möglichkeit erhält binnen kurzer Zeit zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Verbraucher die sicher gehen möchten immer den günstigsten Tarif durch den neuen Anbieter zu erhalten, sollten sich nach Möglichkeit mit einer gesonderten Vereinbarung garantieren lassen, dass etwaige Preissenkungen dem Kunden sofort zugute kommen, und die Gaslieferung dementsprechend mit dem günstigsten Preis abgerechnet wird.
Kunden die den Kündigungstermin verpasst haben, müssen in der Regel solange bei ihrem Anbieter bleiben bis eine neue Kündigung möglich ist.
Bei dem Wechsel zu einem anderen Gaslieferanten übernimmt dieser in der Regel die Kündigung des bestehenden Vertrages bei dem alten Lieferanten. Je nachdem welche Kündigungsfristen zu beachten sind, erfolgt die Belieferung durch den neuen Gaslieferanten immer zum schnellstmöglichen Termin, meist zum Monatsersten. Inklusive des Schriftverkehrs, sowie der zu beachtenden Kündigungsfristen übernimmt der neue Gaslieferant die Belieferung in der Regel in einem Zeitraum von 6-10 Wochen, wenn der Kunde keinen Wunschtermin zur Belieferung genannt hat.
Je nachdem welche Kündigungsfristen bei dem alten Anbieter zu beachten sind, kann sich die Belieferung durchaus etwas verzögern, wobei der Kunde jedoch schriftlich über den endgültigen Belieferungstermin benachrichtigt wird.
Bei dem Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferanten ist während des gesamten Zeitraumes die Gaslieferung gewährleistet, denn der regionale Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet jeden Haushalt bis zum fest vereinbarten Wechseltermin mit Gas zu versorgen. Der Wechsel von einem, zum anderen Anbieter erfolgt für jeden Haushalt unmerklich, und falls der neue Anbieter aufgrund von Konkurs die Lieferung einstellen sollte, ist der örtliche Versorger dazu verpflichtet den Haushalt umgehend wieder mit Gas zu versorgen.