Hunderttausende Verbraucher können künftig leichter ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kündigungsfrist für Kunden in der Grundversorgung auf zwei Wochen zu kürzen. Bisher betrug sie vier Wochen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sie soll im Frühjahr in Kraft treten.
Neben der kürzeren Zeitspanne sollen Verbraucher auch davon profitieren, dass sie ihren Vertrag auch während eines laufenden Monats beenden können. Bisher war eine Kündigung nur zum Monatsende möglich. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit der Neuregelung für mehr Wettbewerb und niedrige Energiepreise sorgen, weil Kunden schneller in zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. “Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen”, teilte der Minister mit.
Die Neufassung der Grundversorgungsverordnung ist nur einer von mehreren Schritten der Regierung, um den Anbieterwechsel zu beschleunigen. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die ab April in Kraft tritt. Demnach darf die Umstellung vom alten auf den neuen Versorger dann nur noch drei Wochen dauern. Die Frist beginnt allerdings nicht, wenn der Verbraucher den Wechselantrag stellt, sondern erst, wenn der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet.
Verbraucherschützer kritisieren die neuen Regelungen deshalb als nicht weitgehend genug und als intransparent. Der Kunde könne nicht nachvollziehen, wann der neue Versorger mit dem Netzbetreiber kommuniziere. Die Beschleunigung des Wechsels, der bisher sechs bis zwölf Wochen dauert, sei aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ähnlich bewertet auch der Bund der neuen Energieanbieter die Beschlüsse. Kritik kommt hingegen aus den Reihen der Grundversorger, die steigende Kosten befürchten, weil die schnelleren Wechselprozesses einen höheren IT-Aufwand nach sich zögen. Grundversorgungstarife gehören häufig zu den besonders teuren Angeboten für Privatkunden. Sie kommen beim Strom auf einen Marktanteil von rund 44 Prozent, beim Gas auf rund 25 Prozent. Verbraucher, die keinen Anbieter- oder Tarifwechsel vornehmen, werden automatisch in der Grundversorgung beliefert.