Der Bundesgerichtshof hat zwei Gasanbietern im Streit um zu hohe Gaspreise recht gegeben. Verbraucher verlieren demnach das Recht auf eine Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beträge, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren Einspruch gegen die Rechnung einlegen.
Die Frist beginnt laut den beiden Urteilen zu laufen, sobald einem Kunden die Jahresabrechnung, in der die unzulässige Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, zugegangen ist. Der VIII. Zivilsenat des BGH verwies die strittigen Verfahren zurück an die Vorinstanzen, die nun klären müssen, welche Forderungen der Kunden innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums geltend gemacht wurden.
In beiden Verfahren geht es um Preiserhöhungen bei sogenannten Sondervertragskunden, also Kunden, die nicht in der Grundversorgung beliefert werden. In den Verträgen waren rechtlich unwirksame Preisanpassungsklauseln enthalten, die Kunden hatten aber dennoch jahrelang die geforderten Preise bezahlt. Erst später forderten sie einen Teilbetrag zurück oder kürzten die Zahlungen an den Gasanbieter.
Der BGH urteilte, es dürfe nicht der beim Jahre zurückliegenden Vertragsschluss vereinbarte Arbeitspreis zugrunde gelegt werden. Statt dessen müsse die durch die unwirksame Preisklausel entstandene Regelungslücke im Wege einer “ergänzenden Vertragsauslegung” zu durch eine Regelung zu schließen, wie sie beide Parteien bei einer Abwägung ihrer Interessen redlicherweise geschlossen hätten.
In den Gaspreisstreit um Preiserhöhungen des Oldenburger Versorgers EWE ist Bewegung gekommen: Das Unternehmen ist zu einer Rückzahlung an die betroffenen 620.000 Gaskunden bereit. Details stehen aber noch nicht fest.
EWE-Gaskunden können auf eine vollständige Rückzahlung der umstrittenen Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2007 bis 2009 hoffen. EWE-Vorstandschef Werner Brinker sagte der Nordwest-Zeitung, das Unternehmen wolle die Rückzahlungsansprüche zu 100 Prozent erfüllen. Bislang hatte die EWE auf stur geschaltet und es in jedem Einzelfall auf einen Prozess ankommen lassen. Grund für die Veränderung ist laut Brinker ein Hinweisbeschluss des 5. Senats des Oldenburger Oberlandesgerichts, der jetzt die juristische Grundlage für die Rückzahlungen geschaffen habe.
Details stehen noch nicht fest, dem Bericht zufolge will die EWE aber nun schnell entscheiden. Es könnte allerdings weniger Geld fließen als von vielen Betroffenen erhofft: Die Oldenburger Richter legten einen Betrag von 4,51 Cent pro Kilowattstunde als Berechnungsgrundlage fest. Kläger und mehrere Amtsrichter legten bislang meist 4,11 Cent zugrunde. Nach einem Schlichterspruch des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf hatte die EWE bereits eine Teilzahlung geleistet.
Zahlreichen Kunden genügte das allerdings nicht: Sie zogen vor Gericht und verlangten eine vollständige Rückzahlung der Preiserhöhungen zwischen 2007 und 2009. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die zugrundeliegende Preisanpassungsklausel in den Gas-Sonderverträgen der EWE für unwirksam erklärt. Derzeit sind rund 7.000 Verfahren an niedersächsischen Gerichten anhängig. Die EWE geriet zuletzt unter Druck: Richter klagten über Überlastung durch die Prozesslawine, Kunden wanderten ab, das Unternehmen rutschte 2010 in die roten Zahlen.