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Neue Frist: Ab April den Gasanbieter in drei Wochen wechseln

Gaskunden können sich künftig noch schneller einen günstigeren Tarif sichern: Ab April gilt eine zeitliche Grenze für die Wechseldauer. Die Umstellung der Versorgung darf demnach maximal drei Wochen in Anspruch nehmen.

Bisher war die Dauer des Anbieterwechsels vom Gesetzgeber nicht geregelt. Das wurde mit der Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes im vergangenen Sommer geändert. Nach einer Übergangszeit treten die neuen Bestimmungen jetzt in Kraft. Verbraucherschützer bewerten die Neuregelung grundsätzlich als positiv – allerdings mit einer Einschränkung.

Denn die Drei-Wochen-Frist beginnt nicht mit dem Absenden des Wechselantrags durch den Kunden, sondern später: Die Uhr beginnt erst zu laufen, wenn der neue Versorger den Antrag bearbeitet hat und den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Aus Kundensicht dauert die Umstellung deshalb auch weiter länger als drei Wochen – wird aber in den meisten Fällen dennoch deutlich schneller als die sechs bis zwölf Wochen ablaufen, die Verbraucher bisher einkalkulieren mussten, bis das Gas vom günstigeren Gasanbieter kommt.

Zudem bremsen bislang noch die Kündigungsfristen in nahezu allen Gasverträgen einen raschen Anbieterwechsel. Sie können meist nur mit einer Frist von mehreren Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das soll sich jedoch bald ändern: Die Bundesregierung will die Kündigungsfrist für Strom- und Gaskunden in der Grundversorgung auf zwei Wochen verkürzen, zudem sollen die Verträge auch während eines laufenden Monats beendet werden können.

Schneller wechseln: Regierung kürzt Kündigungsfrist in der Grundversorgung

Hunderttausende Verbraucher können künftig leichter ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kündigungsfrist für Kunden in der Grundversorgung auf zwei Wochen zu kürzen. Bisher betrug sie vier Wochen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sie soll im Frühjahr in Kraft treten.

Neben der kürzeren Zeitspanne sollen Verbraucher auch davon profitieren, dass sie ihren Vertrag auch während eines laufenden Monats beenden können. Bisher war eine Kündigung nur zum Monatsende möglich. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit der Neuregelung für mehr Wettbewerb und niedrige Energiepreise sorgen, weil Kunden schneller in zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. “Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen”, teilte der Minister mit.

Die Neufassung der Grundversorgungsverordnung ist nur einer von mehreren Schritten der Regierung, um den Anbieterwechsel zu beschleunigen. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die ab April in Kraft tritt. Demnach darf die Umstellung vom alten auf den neuen Versorger dann nur noch drei Wochen dauern. Die Frist beginnt allerdings nicht, wenn der Verbraucher den Wechselantrag stellt, sondern erst, wenn der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet.

Verbraucherschützer kritisieren die neuen Regelungen deshalb als nicht weitgehend genug und als intransparent. Der Kunde könne nicht nachvollziehen, wann der neue Versorger mit dem Netzbetreiber kommuniziere. Die Beschleunigung des Wechsels, der bisher sechs bis zwölf Wochen dauert, sei aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ähnlich bewertet auch der Bund der neuen Energieanbieter die Beschlüsse. Kritik kommt hingegen aus den Reihen der Grundversorger, die steigende Kosten befürchten, weil die schnelleren Wechselprozesses einen höheren IT-Aufwand nach sich zögen. Grundversorgungstarife gehören häufig zu den besonders teuren Angeboten für Privatkunden. Sie kommen beim Strom auf einen Marktanteil von rund 44 Prozent, beim Gas auf rund 25 Prozent. Verbraucher, die keinen Anbieter- oder Tarifwechsel vornehmen, werden automatisch in der Grundversorgung beliefert.

Wie kann ich meinen Gasversorger wechseln?

Grundsätzlich kann jeder Verbraucher zu einem günstigeren Gasversorger wechseln, wenn dieser über einen eigenen Gaszähler für die Wohnung oder das Haus verfügt. Dabei muss der Nutzer in einem direkten Vertragsverhältnis zu dem derzeitigen Gaslieferanten stehen, indem dieser direkt von dem Lieferanten seine Rechnungen erhält, und diese direkt bezahlt. Mieter die ihre Gasabrechnung vom Vermieter erhalten, indem dieser den Gasverbrauch auf alle Haushalte umlegt, können nicht eigenmächtig einen anderen Gasanbieter suchen, sondern müssen den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass andere Lieferanten günstiger sind und den Vermieter bitten zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Verbraucher die sich dazu entscheiden zu einem anderen Gaslieferanten zu wechseln, können dies in der Regel sehr einfach und unkompliziert, und vollkommen ohne Risiko. Der Nutzer muss nur den Wechselauftrag für den neuen Anbieter ausfüllen und diesen zurück senden. Der neue Anbieter übernimmt dabei die Kündigung bei dem alten Versorger zum nächstmöglichen Termin, welcher sich immer nach den Kündigungsfristen des alten Anbieters richtet. In den meisten Fällen ist der Wechsel in einem Zeitraum von 6-10 Wochen erfolgt, und der Verbraucher bezieht ab diesem Zeitpunkt das Gas über den neuen Anbieter. Vorteilhaft für den Kunden ist dabei vor allem, dass bis zum Wechsel die Belieferung mit Gas gewährleistet ist, indem beide Parteien den Umstellungstermin genau festlegen.